Am 8. September 1470 schloss etwa der Abt des Stiftes Göttweig einen solchen Pachtvertrag mit dem Stiftsbader Hermann Sachs ab. Auf acht Jahre durfte dieser die Badstube in Furth übernehmen. Als Gegenleistung musste er im Konvent alle Arbeiten verrichten, die in das Arbeitsfeld eines Baders gehörten: Rasieren, Zurichten der Bäder und alles, „was sonst in seinem Handbereich fällt“. Schon damals gehörten dazu Aderlassen und Schröpfen, Behandlung von Wunden oder Verabreichen von Salben. Dafür erhielt er einen Jahressold von 5 Pfund Denare.
Dass der Vorgänger nicht gerade zu den Pflichteifrigsten gehörte, zeigt der in der Urkunde beschriebene Zustand der Badstube: Denn Hermann Sachs musste sich auch dazu verpflichten, die Badstube auf seine Kosten neu eindecken zu lassen. Er hatte die Zimmerleute zu verköstigen und die Nägel zu kaufen. Das Stift als Eigentümer sorgte für die Entlohnung der Handwerker und das nötige Holz.
Im 16. Jahrhundert nahmen die Steuern, die auf den Grundbesitzern lasteten, als Folge der Türkeneinfälle immer mehr zu, und so mancher Grundherr sah sich gezwungen, die Badstube an die Gemeinde oder gleich direkt an den Bader zu verkaufen. Bis zum Ende des 16. Jahrhunderts waren nahezu alle Badstuben in den Besitz der Bader übergegangen. In den Städten konnten sie nun das Bürgerrecht erwerben. Hand in Hand damit eröffnete sich ihnen die Möglichkeit, Zünfte zu bilden und sich so gegen ein Überangebot vor Ort zu schützen. Das Badergewerbe durfte nun nur mehr derjenige ausüben, der im Besitz eines Baderhauses mit Badstube war.
Zunftlade der Bader, vor 1777 Mistelbach, Stadt-Museumsarchiv |
Ganz den Zeitgeist der Gegenreformation spiegelt die für Krems und Stein erlassene neue Baderordnung, die am 9. März 1633 von Kaiser Ferdinand II. unterzeichnet wurde. Die ersten Paragraphen befassen sich mit dem religiösen Leben der Zunftangehörigen und regeln die Teilnahme an der Messfeier. Die nächsten Abschnitte enthalten allgemeine Strafbestimmungen für die Zunftmitglieder und eine detaillierte Regelung der Ausbildung vom Lehrling bis zum Meister.
Aderlassschnepper Retz, Museum im Bürgerspital |
Die Reformen Maria Theresias im Gesundheitswesen brachten auch Neuerungen für die Bader: 1746 wurden diese verpflichtet, sich nach ihrer Gesellenzeit an der Medizinischen Fakultät in Wien prüfen zu lassen. Ferner wurde ihnen verboten, Wein über die Gasse auszuschenken und Medikamente zu verkaufen. Man sieht daraus, dass sich das Verhältnis der „Gesundheitsberufen“ zueinander nicht immer reibungslos gestaltete. Bader lagen mit Apothekern im Streit, diese mit akademisch ausgebildeten Ärzten, welche wiederum mit Chirurgen und Wundärzten zankten – aber davon ein anderes Mal.
1773 wurde schließlich der Titel „Bader“ abgeschafft. Damit erlosch die Berufsbezeichnung für ein jahrhundertealtes Gewerbe, dem Hans Sachs 1568 folgende Verse gewidmet hatte:
„Wolher ins Bad Reich unde Arm
Das ist jetzund geheitzet warm
Mit wolschmacker Laug man euch wescht
Denn auff die Oberbanck euch setzt
Erschwitzt, denn werdt Ihr zwagn und gribn
Mit Lassn das ubrig Blut außtriebn
Denn mit dem Wannenbad erfreut
Darnach geschorn und abgefleht.“
In der kommenden Woche blättern wir im Rezeptbuch eines Baders in Mistelbach.
Text: Prof. Dr. Elisabeth Vavra
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